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Sehr geehrter Hotel- und Restaurantkunde!
Für uns ist es selbstverständlich,
Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, dazu gehört
auch, dass Sie wissen sollten, welche Leistungen erbringen wir, wofür
wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
1. Vorbemerkung
Die vom Kunden veranlasste und vom Hotel angenommene
Zimmer- oder Raumbuchung begründet ein Vertragsverhältnis, den
Hotelaufnahmevertrag. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern,
Seminar- oder Eventräumen zur Beherbergung sowie für alle für
den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung
und Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme
des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der
Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt. Bei Anmeldungen von mehreren Personen,
insbesondere von Reise-, Gruppen-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen,
sind die Teilnehmerlisten dem Hotel frühzeitig zur Verfügung
zu stellen. Der Kunde hat dem Hotel die garantierte Teilnehmerzahl bei
Bankett-, Konferenz- und sonstigen Veranstaltungen spätestens 48
Stunden vor Ankunft mitzuteilen. Etwaige Abweichungen der Teilnehmerzahl
nach unten werden innerhalb der vorgenannten Fristen nicht mehr berücksichtigt,
die Abrechnung erfolgt auf der Basis der garantierten Teilnehmerzahl.
Überschreitungen der Teilnehmerzahl sind vorher rechtzeitig mit dem
Hotel abzustimmen. Bei jeder Überschreitung der Teilnehmerzahl wird
der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Die
Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden
6 Monate.
3. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab
13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer müssen
bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Geschieht dies nicht, kann
das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Am vereinbarten Abreisetag
sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm durch
spätere Räumung entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Zimmerpreises in Rechnung stellen,
ab 18.00 Uhr 100%, wobei es dem Kunden freisteht, dem Hotel nachzuweisen,
dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Der Kunde hat dem Empfang eine Abreise nach 10.00 Uhr bis spätestens
22.00 Uhr am Vortag zu melden.
4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Die Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Soweit nicht anders ausgeschrieben,
umfasst der Preis bei Zimmerbuchung die Beherbergung, Verpflegung nur
sofern gebucht, Bedienungsgelder und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzl.
gültigen Höhe. Sämtliche Preisauszeichnungen und Vereinbarungen
erfolgen in Euro. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder
danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung sowie die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
5. Rücktritt des Kunden
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit
dem Hotel geschlossenen Vertrag ist rechtzeitig anzuzeigen. Dies gilt
nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm
zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungs-erbringung. Es gelten
folgende Stornobedingungen:
Für Hotelzimmer:
bei kurzfristiger Stornierung noch am Anreisetag 80% des vereinbarten
Zimmerpreises. Bei nicht erfolgter Anreise ohne schriftliche Stornierung
berechnen wir 100% des Übernachtungspreises.
Bei Banketten, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen:
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen.
6. Rücktritt des Hotels
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt .Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B .falls
a. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
c. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
d. ein Verstoß gegen Ziffer 1 vorliegt.
7. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch
beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden
oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber
dem Kunden nicht. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Auskünfte
aller Art werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
Für Leistungen anderer, durch das Hotel vermittelter Hotels, wird
keine Haftung übernommen.
8. Besondere Hinweise bei Veranstaltungen
Der Kunde haftet dem Hotel in vollem Umfang
für die durch ihn selbst oder seine Gäste verursachte Schäden.
Es obliegt dem Kunden hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen.
Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Das Hotel
haftet nicht für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte
Gegenstände von mitgebrachten Tagungsgegenständen oder technischen
Einrichtungen. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann hierüber
eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, wobei eine Servicegebühr
bzw. Korkgeld berechnet wird.
9. Besondere Hinweise
Fundsachen bzw. liegen gebliebene/vergessene
Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung
nachgesandt. Das Hotel wird die Gegenstände für die Dauer von
3 Monaten aufbewahren.
10. Schlussbestimmung
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz
des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck
und Wechsel-streitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
des Hotels. Es gilt das deutsche Recht. Sollte eine Bestimmung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam
oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt.
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